AGB
Die Rahmenbedingungen
1. Der Lehrgang
Im Mittelpunkt des Lehrgangs für Fotografie steht eine professionelle künstlerische Auseinandersetzung mit dem Medium.
Der Lehrgang setzt sich zusammen aus einem Grundstudium (4 Basissemester) und einem Diplomstudium (2 weiterführende Semester).
Der/die Student/in muss sich bewusst sein, dass für diese professionelle künstlerische Auseinandersetzung mit dem Medium der Besuch aller vier (bzw. der vier plus zwei) Semester erforderlich ist. Ein früherer Ausstieg ermöglicht die von fotoK angestrengte Qualität nicht. Aus diesem Grund ist der Quereinstieg in einen laufenden Lehrgang nicht möglich.
Das Grundstudium setzt sich aus theoretischem Unterricht, Gastvorträgen, Workshops, Projekten, Präsentationen, dem selbstständigen Umsetzen der persönlichen fotografischen Arbeiten und der begleitenden individuellen Betreuung zusammen.
Für die Teilnahme am weiterführenden Diplomstudium ist die Entwicklung einer eigenständigen künstlerischen Arbeit im Grundstudium nachzuweisen. Über die Teilnahme am Diplomstudium entscheidet alleine die Vereinsleitung.
Der Abschluss des Diplomstudiums erfolgt in einer öffentlichen Präsentation. Das Diplom über den Abschluss des Diplomstudiums ist eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme am Diplomstudium und ein Nachweis über die erbrachten Leistungen, hat aber keinerlei rechtlichen Status zur Folge.
2. Der Verein
Die Teilnahme am Lehrgang ist außerordentlichen Mitgliedern von fotoK – Verein für Fotografie Kunst, Grangasse 5, A-1150 Wien vorbehalten.
Die Mitgliedschaft zum Verein fotoK wird durch Zahlung des Mitgliedsbeitrags erworben. Dieser beträgt derzeit € 50,– pro Jahr. Bei einem Einstieg in den Lehrgang mit Beginn Oktober 2008 wird der halbe Jahresbeitrag berechnet (€ 25,-).
3. Die Lehrgangsgebühr
Die Teilnahme am jeweiligen Studium ist nur nach vorheriger vollständiger Bezahlung der pro Semester fälligen Lehrgangsgebühr möglich. Diese Lehrgangsgebühr beträgt für Grund- und Diplomstudium gleichermaßen € 1.265,- pro Semester und ist wie folgt zur Zahlung fällig:
Für das erste Semester:
€ 600,- bis spätestens 14 Tage nach der schriftlichen Anmeldung zum Lehrgang.
€ 665,- bis spätestens 22. September 2008 (am Bankkonto des Vereins einlangend).
Für alle weiteren Semester:
€ 1.265,- bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Semesterbeginn (am Bankkonto des Vereins einlangend).
Erst nach vollständiger Bezahlung der Semesterlehrgangsgebühr erhält der Student seine Zugangsberechtigung.
Die vollständige Bezahlung der Semesterlehrgangsgebühr berechtigt den Studenten zur Benutzung der Arbeitsräume des Vereins auch außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsstunden.
4. Der Einstieg, der Ausstieg
Ein Aufnahmegespräch ist erforderlich. Da die Ressourcen des Vereins und damit die Teilnehmerzahl der jeweiligen Lehrgänge begrenzt ist, behält sich der Verein vor, Bewerber abzulehnen.
Besondere Vorkenntnisse im Bereich der Fotografie sind nicht erforderlich.
Da das jeweilige Studium als Einheit anzusehen ist, verpflichtet die schriftliche Anmeldung den/die Student/in zur Teilnahme am Grundstudium für die Dauer von vier Semestern sowie zur entsprechenden Leistung der gesamten Lehrgangsgebühren.
Will ein/e Student/in nach dem 2. Semester aus dem Lehrgang aussteigen, so besteht für ihn/sie bis zum 31.5.2011 die Möglichkeit, sich für die Folgesemester abzumelden. Macht der/die Student/in von dieser Möglichkeit aus einem laufenden Lehrgang auszusteigen nicht fristgerecht Gebrauch, so hat er/sie alle unbesuchten Folgesemester zur Gänze zu bezahlen. Pausieren gilt als Ausstieg.
Um die Qualität der Ausbildung hoch halten zu können, behält sich der Verein das Recht vor, das Verhältnis zu einzelnen Studenten/Studentinnen bis zum 31.5.2011 zu beenden, wobei diese Studenten/Studentinnen keine weiteren Lehrgangsgebühren für dann nicht-besuchte Folgesemester zu leisten haben.
5. Die Zeiten
Die Lehrgänge sind berufsbegleitend. Der Unterricht findet daher am Abend und an Wochenenden statt, wobei die genauen Termine für jedes Semester vom Verein festgelegt und bekannt gegeben werden. Der Zeitaufwand für den Unterricht beträgt zumindest 90 Std./Semester.
Neben dem Unterricht ist für eine professionelle Entwicklung jedenfalls weiteres selbständiges Arbeiten notwendig. Dazu kann der/die Student/in während laufender Semester in der Zeit von Mo-Fr, 9-21 Uhr und an den Wochenenden die Arbeitsräume des Vereins nutzen. Dies erfordert allerdings die Terminabsprache mit und eine Koordinierung durch den Verein. Es ist also durchaus möglich, dass zum gewünschten Termin alle erforderlichen Arbeitsplätze besetzt sind.
Bei der Verwendung von zur Verfügung gestellten Geräten außerhalb der betreuten Kursstunden und/oder außerhalb der Arbeitsräume haftet der Student für eventuelle Schäden oder Diebstahl.
Die Dauer der Semester ist an den Kalender der Österreichischen Hochschulen angepasst.